Schadengutachten
Bei der Erstellung eines Schadengutachtens sollte sich der Sachverständige an die Richtlinien des IfS (Institut für Sachverständigenwesen, Gereonstr. 50, 50670 Köln) halten.Im Rahmen eines Schadengutachtens wird der zur Behebung des Schadens notwendige Schadenumfang erfaßt, detailiert beschrieben und die voraussichtlichen Reparaturkosten ermittelt. Sodann wird der Wert des Fahrzeuges vor dem Schadeneintritt, der sogenannte Wiederbeschaffungswert, sowie im Totalschadenfall der Wert des beschädigten Fahrzeuges, der sog. Restwert ermittelt.
Ein Schadengutachten gibt ausserdem Auskunft über eine etwaige Wertverbesserung, Wertminderung, die Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer, evtl. anfallende Umbauarbeiten und die Höhe des Nutzungsausfalles. Ein Gutachten gibt Auskunft über den Betriebszustand des beschädigten Fahrzeuges und eine eventuell mögliche Notreparatur, was sich auf die Erstattung von Nutzungsausfall- oder Mietwagenkosten auswirkt.
Aufgrund der schriftlichen und bildlichen Dokumentation kann ein Schadengutachten bei der Rekonstruktion des Schadenherganges dienlich sein, es hat beweissichernden Charakter. Bei einem späteren Verkauf des Fahrzeuges dokumentiert das Schadengutachten den damaligen Schadenumfang.
