Kostenvoranschlag
Bei Bagatellschäden reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag zur Schadenregulierung. Dabei wird lediglich der zur Reparatur des Schadens erforderliche Betrag errechnet.

Bei Bagatellschäden reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag zur Schadenregulierung. Dabei wird lediglich der zur Reparatur des Schadens erforderliche Betrag errechnet.