Oldtimerbegutachtungen nach §23 StVZO
Seit Einführung der FZV (Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung) am 01.03.2007 sind GTÜ-Prüfingenieure durch entsprechende Fortbildung betraut, Oldtimerbegutachtungen nach §23 StVZO durchzuführen und bei positiver Begutachtung eine Einstufung des Fahrzeugs als Oldtimer vorzunehmen.
Diese Begutachtung ist mittlerweile sowohl für das H-Kennzeichen, als auch für das rote 07-Kennzeichen nötig.
Diese Prüftätigkeit wird im Namen und für Rechnung der GTÜ durchgeführt.

Wir bieten für alle Fahrzeuge die passende Schadstoff-plakette an.