Vertragsparter der GTÜ

Oldtimerbegutachtungen nach §23 StVZO

Seit Einführung der FZV (Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung) am 01.03.2007 sind GTÜ-Prüfingenieure durch entsprechende Fortbildung betraut, Oldtimerbegutachtungen nach §23 StVZO durchzuführen und bei positiver Begutachtung eine Einstufung des Fahrzeugs als Oldtimer vorzunehmen.

Diese Begutachtung ist mittlerweile sowohl für das H-Kennzeichen, als auch für das rote 07-Kennzeichen nötig.

Diese Prüftätigkeit wird im Namen und für Rechnung der GTÜ durchgeführt.

 


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