Vertragsparter der GTÜ

Untersuchungen nach BO-Kraft

Wir untersuchen auch Fahrzeuge zur Personenbeförderung nach den Bestimmungen der BOKraft. Diese Fahrzeuge müssen sich der Hauptuntersuchung (HU) jährlich unterziehen.

  • Untersuchungen nach §§ 41, 42(2) bzw. 42(1) BOKraft der StVZO
  • betrifft Taxen, Mietwagen und Omnibusse

Diese Prüftätigkeit wird im Namen und für Rechnung der GTÜ durchgeführt.

 


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Wir bieten für alle Fahrzeuge die passende Schadstoff-plakette an.
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