Untersuchungen nach BO-Kraft
Wir untersuchen auch Fahrzeuge zur Personenbeförderung nach den Bestimmungen der BOKraft. Diese Fahrzeuge müssen sich der Hauptuntersuchung (HU) jährlich unterziehen.- Untersuchungen nach §§ 41, 42(2) bzw. 42(1) BOKraft der StVZO
- betrifft Taxen, Mietwagen und Omnibusse
Diese Prüftätigkeit wird im Namen und für Rechnung der GTÜ durchgeführt.

Wir bieten für alle Fahrzeuge die passende Schadstoff-plakette an.