Änderungsabnahmen nach §19(3) StVZO
Änderungen im und am Fahrzeug, wie eine geänderte Rad/Reifenkombinationen, Fahrwerksänderungen und ähnliches werden von uns geprüft und ggf. wird eine Änderungsabnahme durchgeführt.
Änderungsabnahmen nach §19(3) StVZO z.B.
- Rad- Reifenkombination
- Fahrwerksänderung (Tieferlegung, Spurverbreiterung,…)
- Leistungssteigerung
- Spoiler
- Drosselung & Entdrosselung
- und vieles mehr
Bei technischen Fahrzeugänderungen begutachten wir die Fahrzeuge und dokumentieren die Veränderungen nach § 19(3) StVZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung.
Diese Prüftätigkeit wird im Namen und für Rechnung der GTÜ durchgeführt.

Wir bieten für alle Fahrzeuge die passende Schadstoff-plakette an.