Vertragsparter der GTÜ

Änderungsabnahmen nach §19(3) StVZO

Änderungen im und am Fahrzeug, wie eine geänderte Rad/Reifenkombinationen, Fahrwerksänderungen und ähnliches werden von uns geprüft und ggf. wird eine Änderungsabnahme durchgeführt.

Änderungsabnahmen nach §19(3) StVZO z.B.
  • Rad- Reifenkombination
  • Fahrwerksänderung (Tieferlegung, Spurverbreiterung,…)
  • Leistungssteigerung
  • Spoiler
  • Drosselung & Entdrosselung
  • und vieles mehr

Bei technischen Fahrzeugänderungen begutachten wir die Fahrzeuge und dokumentieren die Veränderungen nach § 19(3) StVZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung.

Sollte Sie kein Prüfzeugnis (Teilegutachten, ABE, EG-Typgenehmigung,….) besitzen, können unsere Prüfingenieure auf eine große Online-GTÜ-Datenbank zurückgreifen und auf eine Technische Hotline, die diese Prüfzeugnisse sogar direkt beim Teilehersteller besorgt.

Diese Prüftätigkeit wird im Namen und für Rechnung der GTÜ durchgeführt.

 


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