Hauptuntersuchung (HU) nach §29 StVZO mit integrierter „Abgasuntersuchung“ („AU“)
Wir sind als GTÜ-Vertragspartner unter dem Motto „Mehr Service für Sicherheit“ im Sinne der Verkehrssicherheit tätig und arbeiten im Rahmen unserer Prüftätigkeit in Namen und für Rechnung der GTÜ.
Seit dem 1. Januar 2010 ist die „Abgasuntersuchung“ ein Bestandteil der Hauptuntersuchung.
Deswegen entfällt die Anbringung der AU-Plakette auf dem vorderen Kennzeichen.
Die Untersuchung der Abgase darf wie bisher von den amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen wie der GTÜ oder einer anerkannten AU-Werkstatt durchgeführt werden.
Die Untersuchung darf frühestens am Ersten des Vormonats der Durchführung der HU durchgeführt und dokumentiert werden.
Diese Prüftätigkeit wird im Namen und für Rechnung der GTÜ durchgeführt.

Wir bieten für alle Fahrzeuge die passende Schadstoff-plakette an.